(1) Durch eine Differenzierung des Unterrichts soll erreicht werden:
- a) Chancengleichheit für die Schüler/innen aller Gesellschaftsschichten;
- b) Individualisierung des Lernens durch Unterricht in Kern-, Leistungs- und Wahlpflichtfächern;
- c) bestmögliche Förderung der Schüler/innen entsprechend ihren Fähigkeiten, Interessen und Neigungen;
- d) Behebung von Lernschwierigkeiten und Lernausfällen durch eine didaktische Differenzierung;
- e) Objektivierung der Leistungsmessung.
(2) In der Erziehung wird insbesondere angestrebt:
- a) Soziale Integration durch Zusammenführung von Schülern/Schülerinnen aus allen Gesellschaftsschichten;
- b) Erziehung zur Selbstbestimmung in der Gemeinschaft;
- c) Einübung demokratischer Formen.
(3) Die Schule hat sich daneben die Entwicklung neuer Formen in der Zusammenarbeit zwischen Lehrern/Lehrerinnen, Eltern und Schülern/Schülerinnen zur Aufgabe gestellt und strebt eine intensive Schullaufbahnberatung an.