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Zitierfest

MucWilly-Brandt-GesamtschuleS · Satzung für die Willy-Brandt-Gesamtschule der Landeshauptstadt München

§ 1 MucWilly-Brandt-GesamtschuleS – Errichtung und Ziel der Gesamtschule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 17.11.2008.

Mit Wirkung vom 10.09.1970 hat die Landeshauptstadt München die integrierte Willy-Brandt-Gesamtschule als Ganztagsschule errichtet. Sie vereinigt die herkömmlichen Schularten Hauptschule, Realschule und gymnasiale Mittelstufe.

Die Gesamtschule hat das Ziel, die Fähigkeiten und Neigungen aller Schüler/innen optimal zu entfalten, die Chancengleichheit im schulischen Bereich zu verwirklichen, den Anforderungen einer modernen Industriegesellschaft gerecht zu werden und dadurch zur persönlichen, beruflichen und politischen Bildung aller beizutragen.

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„Was regelt § 1 MucWilly-Brandt-GesamtschuleS? Zitiere den Wortlaut.“

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