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Zitierfest

MucWasserversorgungVO · Wasserversorgungsverordnung der Landeshauptstadt München

§ 7 MucWasserversorgungVO – Entschädigung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.12.2001.

Soweit diese Verordnung oder eine auf Grund dieser Verordnung ergehende Anordnung eine Enteignung darstellt, ist hierfür nach den §§ 19 Abs. 3, 20 WHG und Art. 74 BayWG Entschädigung zu leisten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 MucWasserversorgungVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 MucWasserversorgungVO? Zitiere den Wortlaut.“

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