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Zitierfest

MucValentinKarlstadtMusaeumGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Valentin-Karlstadt-Musäums (Valentin-Karlstadt-Musäum Gebührensatzung)

§ 4 MucValentinKarlstadtMusaeumGebuehrenS – Veranstaltungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

(1) Beim Besuch von Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Vorträge, Theateraufführungen)

  • - auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten - kann, je nach Aufwand, eine Gebühr

von bis zu 35,00 Euro

erhoben werden.

(2) Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach Art und Dauer der Veranstaltung und dem

für die Veranstaltung anfallenden Aufwand (insbesondere Sach- und Personalaufwand).

(3) Die Gebühren nach Abs. 1 und Abs. 2 können gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b)

ermäßigt bzw. nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 erlassen werden.

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„Was regelt § 4 MucValentinKarlstadtMusaeumGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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