Für die Besichtigung des Valentin-Karlstadt-Musäums gelten folgende Besichtigungsgebühren:
| 1. | Einzelkarten | |
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| a) | Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben | 3,99 Euro |
| b) | Mitglieder der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste e.V. (IGBK), Mitglieder des Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. (BBK), Mitglieder im Deutschen Verband für Kunstgeschichte e.V., Mitglieder im Verband der Restauratoren e. V., Lehrkräfte der Akademie der bildenden Künste, Mitglieder des Archivs der Münchner Arbeiterbewegung, Lehrkräfte der Otto-Falkenberg-Schule Fachakademie für Schauspiel und Regie, Studierende, Schüler*innen, Auszubildende, Renten-, Versorgungsempfänger*innen, Schwerbehinderte, Jugendleiter*innen, Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst, einen Jugendfreiwilligendienst oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten, Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I zahlen gegen Vorlage der Ermäßigungsberechtigung (Ausweis) | 2,99 Euro |
| 2. | Jahreskarten | |
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| a) | Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben | 24,99 Euro |
| b) | Ermäßigter Personenkreis gemäß Nr. 1 Buchst. b | 12,99 Euro |
| 3. | Gegen Vorlage einer kostenpflichtigen Tageseintrittskarte eines der anderen städtischen Museen (Münchner Stadtmuseum, Museum Villa Stuck, Jüdisches Museum München, Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau) bezahlt die*der Besucher*in im Valentin-Karlstadt-Musäum bis zum zweiten, auf das Tagesdatum der Karte folgenden Öffnungstag den ermäßigten Eintrittspreis | 2,99 Euro |
(2) Gebührenfrei ist (bei Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises):
| 1. | die Besichtigung für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, städtisches Museumspersonal, Pressevertreter*innen, Leihgeber*innen, Mitglieder des Valentin-Karlstadt-Fördervereins e.V. "Die Saubande“, Mitglieder des International Council of Museums, Mitglieder des Deutschen Museumsbundes e.V., Mitglieder des Bundesverbandes Museumspädagogik e.V., Mitglieder des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege e.V., Mitglieder des Historischen Vereins von Oberbayern e.V., im Valentin-Karlstadt-Musäum ausstellende Künstler*innen, geschlossene Schulklassen, Kinder- und Jugendgruppen unter Führung einer Lehrkraft bzw. einer pädagogischen Fachkraft, (Elementar-, Primar-, Sekundarstufe I-II, zweiter Bildungsweg, Jugendarbeit), Vorbereitungsbesuche einer Lehrkraft , einer pädagogischen Fachkraft, einer*s Jugendleiter*in, einer*s Sozialpädagog*in oder einer*s Dozent*in oder einer*s Hochschullehrer*in, Studierende der Kunstgeschichte, der Akademie der bildenden Künste, der Kunst- und Kulturpädagogik, der Geschichte, der Volkskunde, der europäischen Ethnologie, der Museologie, der Theaterwissenschaften, der Germanistik oder von Filmhochschulen, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die auf die Begleitperson angewiesen sind, Lehrkräfte und Teilnehmer*innen von Deutschkursen oder Integrationskursen im Kursverband, aktive Stadträt*innen, vom Tourismusamt der Landeshauptstadt München ausgebildete Gästeführer*innen, Stipendiat*innen des Residence-Programms des Kulturreferats, Inhaber*innen der Bayerischen Ehrenamtskarte |
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| 2. | die Besichtigung für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II, Renter*innen und Versorgungsempfänger*innen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, Inhaber*innen des München-Passes, des Landkreis München-Passes, Inhaber*innen der Kulturgast-Karte des Kulturraum München e.V., Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz |
(3) Die Besichtigungsgebühren können ermäßigt oder ganz erlassen werden:
| 1. | aus besonderem Anlass (z. B. Internationaler Museumstag, Tag der offenen Tür, Stadtgründungsfest, Kongresse, Messen, Festivals, Aktionstag, Aktionswoche, Aktionsmonat); |
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| 2. | wenn es nachweislich amtlichen, journalistischen, wissenschaftlichen oder sonstigen Forschungszwecken dient; |
| 3. | im Falle einer deutlichen Einschränkung der Benutzungen (z.B. Teilschließung wegen Umbau; |
| 4. | wenn es sich um einen Kurzbesuch des Museums handelt (30 Minuten vor Schließung); |
| 5. | wenn es sich um eine Marketingmaßnahme des Museums handelt oder ein wirtschaftlicher Vorteil für das Museum zu erwarten ist; |
| 6. | für Gästekartenangebote gewerblicher Anbieter (z.B. Turbopass, CityTourCard München). |