(1) Für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten des Valentin-Karlstadt-Musäums gelten die folgenden Gebühren:
| 1. | Offene Angebote | |
|---|---|---|
| a) | Öffentliche Führungen an jedem Samstag mit geradem Datum im Jahr (Ausnahme 24. und 26.12.) | 6,00 Euro pro Person |
| b) | Führungen durch Sonderausstellungen | bis zu 5,00 Euro pro Person |
| 2. | Geschlossenen Angebote | |
| a) | Führungen für bis zu 25 Teilnehmer*innen während der regulären Öffnungszeiten des Museums | 90,00 Euro pauschal |
| b) | Führungen für bis zu 25 Teilnehmer*innen außerhalb der regulären Öffnungszeiten | |
| aa) | Führungen mit Beginn bis 30 Minuten vor und nach dem Anfang oder Ende der regulären Öffnungszeiten | 135,00 Euro pauschal |
| bb) | Führungen zwischen 19 Uhr und 22 Uhr | 250,00 Euro pauschal |
| c) | Führungen von Schulklassen | 70 Euro pauschal |
(2) Die Besichtigungsgebühren nach § 3 sind in den Gebühren nach Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchstaben a) und b) nicht enthalten. Die Gebühr nach Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c) enthält die Besichtigungsgebühren nach § 3.
(3) Die Gebühren nach Abs. 1 können gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, gemäß § 3 Abs. 2 oder § 3 Abs. 3 ermäßigt bzw. erlassen werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Vermittlungsangebote von Dritten.