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Zitierfest

MucValentinKarlstadtMusaeumGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Valentin-Karlstadt-Musäums (Valentin-Karlstadt-Musäum Gebührensatzung)

§ 5 MucValentinKarlstadtMusaeumGebuehrenS – Gebühren für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

(1) Für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten des Valentin-Karlstadt-Musäums gelten die folgenden Gebühren:

1.Offene Angebote
a)Öffentliche Führungen an jedem Samstag mit geradem Datum im Jahr (Ausnahme 24. und 26.12.)6,00 Euro pro Person
b)Führungen durch Sonderausstellungenbis zu 5,00 Euro pro Person
2.Geschlossenen Angebote
a)Führungen für bis zu 25 Teilnehmer*innen während der regulären Öffnungszeiten des Museums90,00 Euro pauschal
b)Führungen für bis zu 25 Teilnehmer*innen außerhalb der regulären Öffnungszeiten
aa)Führungen mit Beginn bis 30 Minuten vor und nach dem Anfang oder Ende der regulären Öffnungszeiten135,00 Euro pauschal
bb)Führungen zwischen 19 Uhr und 22 Uhr250,00 Euro pauschal
c)Führungen von Schulklassen70 Euro pauschal

(2) Die Besichtigungsgebühren nach § 3 sind in den Gebühren nach Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchstaben a) und b) nicht enthalten. Die Gebühr nach Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c) enthält die Besichtigungsgebühren nach § 3.

(3) Die Gebühren nach Abs. 1 können gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, gemäß § 3 Abs. 2 oder § 3 Abs. 3 ermäßigt bzw. erlassen werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Vermittlungsangebote von Dritten.

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