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Zitierfest

MucUeberschwemmungsgebietsVOIsar · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet an der Isar innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 140,95 bis Flusskilometer 155,10 (ÜberschwemmungsgebietsVO Isar)

§ 6 MucUeberschwemmungsgebietsVOIsar – Antragstellung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2018.

Mit dem Genehmigungsantrag nach § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG sind für bauliche Anlagen in entsprechender Anwendung der für Bauvorlagen geltenden Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung die zur Beurteilung erforderlichen und geeigneten Unterlagen vorzulegen. Vorlagepflichten nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) bleiben unberührt.

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