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Zitierfest

MucUeberschwemmungsgebietsVOIsar · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet an der Isar innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 140,95 bis Flusskilometer 155,10 (ÜberschwemmungsgebietsVO Isar)

§ 7 MucUeberschwemmungsgebietsVOIsar – Ausnahmen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2018.

(1) Die Landeshauptstadt München kann von den Verboten und Beschränkungen des § 5 eine Befreiung erteilen, wenn der Hochwasserschutz nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt ist oder überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern.

(2) Die Befreiung kann mit Inhalts- und Nebenbestimmungen verbunden werden und bedarf der Schriftform. Die Befreiung ist widerruflich.

(3) Im Fall des Widerrufs kann die Landeshauptstadt München vom Grundstückseigentümer verlangen, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird, sofern es das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere der Schutz vor Hochwassergefahren, erfordert.

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