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Zitierfest

MucUeberschwemmungsgebietsVOIsar · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet an der Isar innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 140,95 bis Flusskilometer 155,10 (ÜberschwemmungsgebietsVO Isar)

§ 3 MucUeberschwemmungsgebietsVOIsar – Bauleitplanung, Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2018.

(1) Für die Ausweisung von neuen Baugebieten und die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen gilt § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

(2) Ein hochwasserangepasstes Errichten von Gebäuden im Sinn des § 78 Abs. 5 Nr. 1 Buchst. d) WHG ist gegeben, wenn nur Räume, die vollständig über dem beim Bemessungshochwasser zu erwartenden Wasserstand (HW100-Linie) liegen, als Aufenthaltsräume genutzt werden und bautechnische Nachweise darüber vorgelegt werden, dass auch bei Hochwasser (HW100 zuzüglich eines empfohlenen Freibordmaßes von 0,30 m) Auftriebs- und Rückstausicherheit sowie die Dichtheit und Funktionsfähigkeit, einschließlich der Entwässerung, gewährleistet sind; die Nachweise müssen von einem nach Art. 62 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) Berechtigten erstellt werden.

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