Für sonstige Vorhaben nach § 78a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und Nr. 8 WHG gilt § 78a Abs. 2 WHG.
MucUeberschwemmungsgebietsVOHachingerBach · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet am Hachinger Bach innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 5+800 bis Flusskilometer 6+600 (ÜberschwemmungsgebietsVO Hachinger Bach)
§ 4 MucUeberschwemmungsgebietsVOHachingerBach – Sonstige Vorhaben
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.
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