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Zitierfest

MucUeberschwemmungsgebietsVOHachingerBach · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet am Hachinger Bach innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 5+800 bis Flusskilometer 6+600 (ÜberschwemmungsgebietsVO Hachinger Bach)

§ 5 MucUeberschwemmungsgebietsVOHachingerBach – Heizölverbraucheranlagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.

(1) Für die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen gilt § 78c Abs. 1 WHG.

(2) Für bestehende Heizölverbraucheranlagen gilt § 6 Abs. 1.

(3) Für die Prüfpflicht neuer und bestehender Heizölverbraucheranlagen gilt § 6 Abs. 3.

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„Was regelt § 5 MucUeberschwemmungsgebietsVOHachingerBach? Zitiere den Wortlaut.“

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