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Zitierfest

MucTagesheimS · Tagesheimsatzung der Landeshauptstadt München

§ 8 MucTagesheimS – Öffnungszeiten, Kernzeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 28.02.2025.

(1) Wenn nicht im Hauskonzept mit Zustimmung des RBS-A-4 eine anderweitige Reglung getroffen wurde, gelten für die Tagesheime die in Satz 2 und Satz 3 genannten Regelungen.

Die Öffnungszeit beträgt in der Schulzeit von Montag bis Donnerstag 11.00 Uhr bis 17.30 Uhr und am Freitag von 11.00 Uhr bis 16.30 Uhr, in der Ferienzeit von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr.

Bei von den Personensorgeberechtigten geltend gemachtem Bedarf kann die Einrichtung während der Schulzeit Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr und dann ab 11.00 Uhr am Montag bis Donnerstag bis spätestens 18.00 Uhr und am Freitag bis spätestens 17.00 Uhr, während der Ferienzeit Montag bis Freitag frühestens ab 07.00 Uhr und Montag bis Donnerstag spätestens bis 18.00 Uhr, Freitag bis 17.00 Uhr, geöffnet sein.

(2) Im Hauskonzept können im Rahmen der Öffnungszeit unter Berücksichtigung der Stundenpläne der Schule Kernzeiten auch mit zeitlicher Lage festgelegt werden. Die Kernzeiten können sich je nach Gruppe unterscheiden.

(3) Das Angebot einer Einrichtung kann insbesondere in Ferienzeiten auch durch Betreuung in den Räumen und mit dem Personal einer anderen Einrichtung des Trägers erfüllt werden.

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„Was regelt § 8 MucTagesheimS? Zitiere den Wortlaut.“

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