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Zitierfest

MucSTWS · Stadtwappensatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucSTWS – Das große Stadtwappen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.12.2002.

(1) Das große Stadtwappen wird ausschließlich für repräsentative Zwecke verwendet.

(2) § 4 Abs. 1 und 4 gilt entsprechend.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucSTWS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucSTWS? Zitiere den Wortlaut.“

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