(1) Das große Stadtwappen wird ausschließlich für repräsentative Zwecke verwendet.
(2) § 4 Abs. 1 und 4 gilt entsprechend.
MucSTWS · Stadtwappensatzung der Landeshauptstadt München
(1) Das große Stadtwappen wird ausschließlich für repräsentative Zwecke verwendet.
(2) § 4 Abs. 1 und 4 gilt entsprechend.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucSTWS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 5 MucSTWS? Zitiere den Wortlaut.“