Bei Wohnungseigentümern wird die Gebühr einheitlich für das Gesamtgrundstück festgesetzt und in einem Bescheid dem Verwalter zugestellt.
MucStrRGebS · Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 8 MucStrRGebS – Wohnungseigentum
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2024.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucStrRGebS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 8 MucStrRGebS? Zitiere den Wortlaut.“