Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucStrRGebS · Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 8 MucStrRGebS – Wohnungseigentum

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2024.

Bei Wohnungseigentümern wird die Gebühr einheitlich für das Gesamtgrundstück festgesetzt und in einem Bescheid dem Verwalter zugestellt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucStrRGebS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucStrRGebS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten