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Zitierfest

MucStrRGebS · Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 9 MucStrRGebS – In-Kraft-Treten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2024.

(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Landeshauptstadt München über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr vom 23. November 1982 (MüABl. S. 316), zuletzt geändert durch die Satzung vom 5. Dezember 1988 (MüABl. S. 239), außer Kraft.

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