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Zitierfest

MucStrRGebS · Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucStrRGebS – Gebührensatz

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2024.

Die Gebühren betragen ab 01.01.2024 je Meter Frontlänge jährlich

  • a) in der Reinigungsklasse S | 223,57 Euro
  • b) in der Reinigungsklasse 1+ | 155,63 Euro
  • c) in der Reinigungsklasse 1 | 73,74 Euro
  • d) in der Reinigungsklasse 2 | 52,84 Euro
  • e) in der Reinigungsklasse 3 | 26,33 Euro
  • f) in der Reinigungsklasse F | 4,98 Euro.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucStrRGebS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucStrRGebS? Zitiere den Wortlaut.“

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