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Zitierfest

MucStrassenausbaubeitragS · Straßenausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt München

§ 9 MucStrassenausbaubeitragS – Kostenspaltung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 17.12.2014.

Der Beitrag kann für

  • 1. den Grunderwerb,
  • 2. die Freilegung,
  • 3. die Fahrbahn,
  • 4. die Radwege,
  • 5. die Gehwege,
  • 6. die Parkstreifen und -buchten
  • 7. das Straßenbegleitgrün,
  • 8. die Beleuchtungsanlagen und
  • 9. die Entwässerungsanlagen

gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt werden, sobald die Baumaßnahme, deren Aufwand durch Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen ist.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 MucStrassenausbaubeitragS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 MucStrassenausbaubeitragS? Zitiere den Wortlaut.“

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