Für ein Grundstück, für das eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, können gemäß Art. 5 Abs. 5 KAG Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrags erhoben werden, wenn mit der Herstellung der Anlage begonnen wurde.
MucStrassenausbaubeitragS · Straßenausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt München
§ 10 MucStrassenausbaubeitragS – Vorausleistung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 17.12.2014.
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„Was regelt § 10 MucStrassenausbaubeitragS? Zitiere den Wortlaut.“