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Zitierfest

MucStrassenausbaubeitragS · Straßenausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt München

§ 10 MucStrassenausbaubeitragS – Vorausleistung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 17.12.2014.

Für ein Grundstück, für das eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, können gemäß Art. 5 Abs. 5 KAG Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrags erhoben werden, wenn mit der Herstellung der Anlage begonnen wurde.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucStrassenausbaubeitragS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 MucStrassenausbaubeitragS? Zitiere den Wortlaut.“

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