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Zitierfest

MucStrassenausbaubeitragS · Straßenausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt München

§ 11 MucStrassenausbaubeitragS – Ablösung der Beitragsschuld

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 17.12.2014.

(1) Die Ablösung des Ausbaubeitrages kann gemäß Art. 5 Abs. 9 KAG zugelassen werden. Der Ablösebetrag bestimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Ausbaubeitrages.

(2) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

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„Was regelt § 11 MucStrassenausbaubeitragS? Zitiere den Wortlaut.“

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