(1) Die Ablösung des Ausbaubeitrages kann gemäß Art. 5 Abs. 9 KAG zugelassen werden. Der Ablösebetrag bestimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Ausbaubeitrages.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
MucStrassenausbaubeitragS · Straßenausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt München
(1) Die Ablösung des Ausbaubeitrages kann gemäß Art. 5 Abs. 9 KAG zugelassen werden. Der Ablösebetrag bestimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Ausbaubeitrages.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
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