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Zitierfest

MucStrassenausbaubeitragS · Straßenausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt München

§ 12 MucStrassenausbaubeitragS – Fälligkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 17.12.2014.

Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides, die Vorauszahlung einen Monat nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheides fällig.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 MucStrassenausbaubeitragS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 MucStrassenausbaubeitragS? Zitiere den Wortlaut.“

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