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Zitierfest

MucStrassenausbaubeitragS · Straßenausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucStrassenausbaubeitragS – Beitragstatbestand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 17.12.2014.

Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare, gewerblich oder sonstig genutzte sowie für gewerbliche oder sonstig nutzbare Grundstücke erhoben, die aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme der in § 1 Abs. 1 genannten Anlagen einen besonderen Vorteil ziehen können (beitragspflichtige Grundstücke).

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