Jede Schule im Münchner Stadtgebiet kann eine*n der drei Schülersprecher*innen als Delegierte*n zur Stadtschüler*innenkonferenz entsenden. Jede Schule ist damit mit einer Stimme stimmberechtigt.
Die Delegierten wählen die Mitglieder aus der Mitte der bei der Stadtschüler*innenkonferenz nach § 5 anwesenden Münchner Schüler*innen. Dabei werden die Mitglieder der einzelnen Schulartengruppen durch alle Stimmberechtigten gewählt. In jede Schulartengruppe soll jeweils mindestens ein Mädchen und ein Junge als Mitglied gewählt werden.