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Zitierfest

MucStadtschuelerinnenvertretungS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Stadtschüler*innenvertretung der Landeshauptstadt München (Stadtschüler*innenvertretungssatzung)

§ 3 MucStadtschuelerinnenvertretungS – Zusammensetzung der SSV

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.02.2026.

(1) Die SSV besteht aus 18 Mitgliedern, die jährlich auf der Stadtschüler*innenkonferenz gewählt werden.

Aus jeder der folgenden Schulartengruppen der weiterführenden öffentlichen und privaten Schulen des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München werden jeweils drei Personen gewählt:

  • 1. Mittelschulen;
  • 2. Realschulen und Wirtschaftsschulen;
  • 3. Gymnasien;
  • 4. Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien;
  • 5. Fachoberschulen und Berufsoberschulen;
  • 6. Förderschulen und Schulen besonderer Art (mindestens 1 Person aus dem Bereich der Förderschulen).

Wird die volle Anzahl an Mitgliedern innerhalb der Schulartengruppe nicht erreicht, so werden diese nicht den anderen Schulartengruppen zugeschlagen, außerdem hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums. Sollten dadurch weniger als 12 Mitglieder in die SSV gewählt werden, so sind so viele Mitglieder nachzuwählen, dass die SSV auf eine Anzahl von 12 Mitgliedern kommt, wobei bei der Nachwahl die Schulartengruppenzugehörigkeit aufgehoben ist.

(2) Für jede Schulartengruppe werden Ersatzmitglieder gewählt, vgl. § 6 Abs. 1.

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