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Zitierfest

MucStadtschuelerinnenvertretungS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Stadtschüler*innenvertretung der Landeshauptstadt München (Stadtschüler*innenvertretungssatzung)

§ 1 MucStadtschuelerinnenvertretungS – Funktion und Aufgaben

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.02.2026.

(1) Die SSV München hat die Aufgabe, die Interessen von Münchens Schüler*innen an den allgemeinbildenden (ab der Jahrgangsstufe 5) und beruflichen öffentlichen und privaten Schulen gegenüber Stadtrat, Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten. Sie verstärkt die Kommunikation und den Austausch zwischen den Münchner Schulen und den verschiedenen Schularten.

(2) Die SSV hat darüber hinaus das Ziel, den Münchner Schüler*innen gelebte Demokratie zu vermitteln und sie zu befähigen, ihr Schulleben aktiv mitzugestalten. Sie initiiert und fördert vielfältige Projekte und setzt so wichtige Impulse für Schüler*innen in München.

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„Was regelt § 1 MucStadtschuelerinnenvertretungS? Zitiere den Wortlaut.“

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