Satzung der Landeshauptstadt München über die Stadtschüler*innenvertretung der Landeshauptstadt München (Stadtschüler*innenvertretungssatzung)
vom 19. Januar 2026
Stadtratsbeschluss: 17.12.2025
Bekanntmachung: 10.02.2026 (MüABl. S. 63)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, 797 BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:
Die Stadtschüler*innenvertretung München (SSV) – tritt ein für eine vielfältige, demokratische und rechtsstaatliche Stadtgesellschaft, in der die Würde des einzelnen Menschen und der Respekt voreinander Gültigkeit haben. Nationalismen und Diskriminierungen jeglicher Art haben in ihr keinen Platz. In der gelebten Vielfalt der Schüler*innen bringt sie zum Ausdruck, dass ein Miteinander gelingt, wenn Respekt, Akzeptanz und Achtsamkeit die geteilten Werte sind.