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Zitierfest

MucStadtratskommissionSGleichstellung · Satzung für die Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen der Landeshauptstadt München

§ 5 MucStadtratskommissionSGleichstellung – Vorsitz der Kommission

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.

(1) Die Kommission wählt aus den ihr angehörigen ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern eine vorsitzende Person und zwei Stellvertretungen. Die Aufgabenverteilung wird in einer von der Kommission zu beschließenden Geschäftsordnung geregelt. Die vorsitzende Person und die Stellvertretungen werden auf 3 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.

(2) Die vorsitzende Person leitet die Sitzungen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucStadtratskommissionSGleichstellung nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucStadtratskommissionSGleichstellung? Zitiere den Wortlaut.“

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