(1) Die Kommission wählt aus den ihr angehörigen ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern eine vorsitzende Person und zwei Stellvertretungen. Die Aufgabenverteilung wird in einer von der Kommission zu beschließenden Geschäftsordnung geregelt. Die vorsitzende Person und die Stellvertretungen werden auf 3 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.
(2) Die vorsitzende Person leitet die Sitzungen.