Alle in die Kommission berufenen Personen haben Stimmrecht.
MucStadtratskommissionSGleichstellung · Satzung für die Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen der Landeshauptstadt München
§ 4 MucStadtratskommissionSGleichstellung – Stimmrecht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucStadtratskommissionSGleichstellung nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 4 MucStadtratskommissionSGleichstellung? Zitiere den Wortlaut.“