Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucStadtratskommissionSGleichstellung · Satzung für die Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen der Landeshauptstadt München

§ 4 MucStadtratskommissionSGleichstellung – Stimmrecht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.

Alle in die Kommission berufenen Personen haben Stimmrecht.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucStadtratskommissionSGleichstellung nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucStadtratskommissionSGleichstellung? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten