(1) Die sonstigen Gebühren betragen
| 1. | Für die Leistung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte, Erstellung von Gutachten oder sonstigen Tätigkeiten bei Beanspruchung einer Fachkraft pro angefangener Stunde | 69,00 Euro |
|---|---|---|
| 2. | für die Erstellung von Fotokopien pro Seite | |
| a) | in schwarz/weiß | 0,25 Euro |
| b) | in Farbe | 0,50 Euro |
| 3. | Für die Erstellung von Scans pro Seite | 0,25 Euro |
| 4. | Für die Reservierung von Gruppen bis zu | 5,00 Euro |
(2) Die Gebühren nach Abs. 1 können gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b oder gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 oder gemäß § 3 Abs. 3 ermäßigt bzw. erlassen werden.