| (1) | Für Filmvorführungen des Filmmuseums ist je Vorstellung eine Gebühr von zu entrichten | 5,00 Euro |
|---|---|---|
| (2) | Für Mitglieder des „Münchner Filmzentrums e.V.“ beträgt die ermäßigte Gebühr | 3,00 Euro |
| (3) | Für Kinder und für Personen von Filmvorführungen für Schulen beträgt die ermäßigte Gebühr | 2,00 Euro |
| (4) | Für Filmvorführungen des Filmmuseums, denen aufgrund des Umfangs, der Attraktivität oder des finanziellen Sach- und/oder Personalaufwands besondere Bedeutung zukommt (z. B. Live-Musik, Gäste, Überlänge, 3D-Technik), können neben der Gebühr nach § 6 Abs. 1 bis 3 Aufschläge von bis zu erhoben werden | 6,00 Euro |
MucStadtmuseumGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Münchner Stadtmuseums (Münchner Stadtmuseum-Gebührensatzung)
§ 6 MucStadtmuseumGebuehrenS – Kinobesuch
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucStadtmuseumGebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 6 MucStadtmuseumGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“