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Zitierfest

MucStadtmuseumGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Münchner Stadtmuseums (Münchner Stadtmuseum-Gebührensatzung)

§ 6 MucStadtmuseumGebuehrenS – Kinobesuch

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.
(1)Für Filmvorführungen des Filmmuseums ist je Vorstellung eine Gebühr von zu entrichten5,00 Euro
(2)Für Mitglieder des „Münchner Filmzentrums e.V.“ beträgt die ermäßigte Gebühr3,00 Euro
(3)Für Kinder und für Personen von Filmvorführungen für Schulen beträgt die ermäßigte Gebühr2,00 Euro
(4)Für Filmvorführungen des Filmmuseums, denen aufgrund des Umfangs, der Attraktivität oder des finanziellen Sach- und/oder Personalaufwands besondere Bedeutung zukommt (z. B. Live-Musik, Gäste, Überlänge, 3D-Technik), können neben der Gebühr nach § 6 Abs. 1 bis 3 Aufschläge von bis zu erhoben werden6,00 Euro

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucStadtmuseumGebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucStadtmuseumGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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