(1) Für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten
- a) der Von Parish Kostümbibliothek des Münchner Stadtmuseums gelten
folgenden Gebühren:
Pro Person 5,00 Euro
- b) des Münchner Stadtmuseums im Übrigen gelten folgende Gebühren:
Pro Person 3,00 Euro
(2) Die Besichtigungsgebühren nach § 3 sind in den Gebühren nach Abs. 1 nicht
enthalten.
(3) Bei Vermittlungsveranstaltungen, denen aufgrund des Umfanges oder des
finanziellen Aufwandes besondere Bedeutung zukommt, kann, je nach Aufwand,
die Gebühr nach Absatz 1 auf bis zu 20,00 Euro
festgesetzt werden.
(4) Die Gebühren nach Abs. 1 und Abs. 2 können gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1
Buchstabe b oder gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 oder gemäß § 3 Abs. 3
ermäßigt bzw. erlassen werden.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für Vermittlungsangebote von Dritten.