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Zitierfest

MucStadtmuseumGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Münchner Stadtmuseums (Münchner Stadtmuseum-Gebührensatzung)

§ 4 MucStadtmuseumGebuehrenS – Kulturelle Veranstaltungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

(1) Beim Besuch von Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Vorträge, Theateraufführungen)

  • - auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten - kann, je nach Aufwand, eine Gebühr

von bis zu 20,00 Euro

erhoben werden.

(2) Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach Art und Dauer der Veranstaltung und

dem für die Veranstaltung anfallenden Aufwand (insbesondere Sach- und Personal-

aufwand).

(3) Die Gebühren nach Abs. 1 und Abs. 2 können gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, Buchstabe b,

gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 oder gemäß § 3 Abs. 3 ermäßigt bzw. erlassen werden.

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„Was regelt § 4 MucStadtmuseumGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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