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Zitierfest

MucStadtarchivS · Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs der Landeshauptstadt München (Stadtarchiv-Satzung)

§ 12 MucStadtarchivS – Belegexemplar

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.

Von jeder Veröffentlichung, die zu einem erheblichen Teil unter Verwendung von Archivgut des Stadtarchivs angefertigt worden ist, ist diesem ein Exemplar kostenlos zu überlassen. Entsprechendes gilt für die Veröffentlichung von Reproduktionen. Auf die Abgabe kann in Ausnahmefällen verzichtet werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 MucStadtarchivS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 MucStadtarchivS? Zitiere den Wortlaut.“

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