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Zitierfest

MucStadtarchivS · Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs der Landeshauptstadt München (Stadtarchiv-Satzung)

§ 13 MucStadtarchivS – Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.

Für die Benutzung des Stadtarchivs erhebt die Landeshauptstadt München Benutzungsgebühren nach der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs der Landeshauptstadt München (Stadtarchiv-Gebührensatzung).

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 13 MucStadtarchivS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 13 MucStadtarchivS? Zitiere den Wortlaut.“

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