Für die Benutzung des Stadtarchivs erhebt die Landeshauptstadt München Benutzungsgebühren nach der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs der Landeshauptstadt München (Stadtarchiv-Gebührensatzung).
MucStadtarchivS · Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs der Landeshauptstadt München (Stadtarchiv-Satzung)
§ 13 MucStadtarchivS – Gebühren
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.
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„Was regelt § 13 MucStadtarchivS? Zitiere den Wortlaut.“