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Zitierfest

MucStadtarchivS · Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs der Landeshauptstadt München (Stadtarchiv-Satzung)

§ 10 MucStadtarchivS – Rechte betroffener Personen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.

Die Rechte betroffener Personen richten sich nach dem Bayerischen Archivgesetz und dem Bayerischen Datenschutzgesetz in ihren jeweils gültigen Fassungen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucStadtarchivS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 MucStadtarchivS? Zitiere den Wortlaut.“

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