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Zitierfest

MucStadtarchiv-GebuehrenS · Stadtarchiv-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucStadtarchiv-GebuehrenS – Sonstige Bestimmungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.04.2022.

(1) Die Mindestgebühr je Gebührenbescheid beträgt 5,00 Euro,

außer bei Barzahlung.

(2) Die Gebühren entstehen mit Beginn der Benutzung.

Sie werden bei Barzahlung mit der Entstehung fällig. Bei Festsetzung mittels

Gebührenbescheids werden die Gebühren einen Monat nach Bekanntgabe des

Gebührenbescheids fällig.

(3) Gebühren sind nach mündlicher oder schriftlicher Zahlungsaufforderung bei der

Geldeinhebestelle des Stadtarchivs München einzuzahlen oder auf ein in der schriftlichen

Zahlungsaufforderung angegebenes Konto der Stadtkasse München zu überweisen.

(4) Hinsichtlich der Stundung, Niederschlagung und des Erlasses von Gebühren finden

gemäß Art. 13 Abs. 1 KAG die einschlägigen Bestimmungen der Abgabenordnung (AO)

Anwendung.

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