(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benützung des Stadtarchivs der
Landeshauptstadt München (Stadtarchiv-Gebührensatzung) vom 19.01.2015 (MüABl. S. 34)
außer Kraft.