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Zitierfest

MucStadtarchiv-GebuehrenS · Stadtarchiv-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucStadtarchiv-GebuehrenS – Inkrafttreten / Außerkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.04.2022.

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benützung des Stadtarchivs der

Landeshauptstadt München (Stadtarchiv-Gebührensatzung) vom 19.01.2015 (MüABl. S. 34)

außer Kraft.

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„Was regelt § 6 MucStadtarchiv-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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