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Zitierfest

MucStadtarchiv-GebuehrenS · Stadtarchiv-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucStadtarchiv-GebuehrenS – Sonstige Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.04.2022.

(1) Bei Sonderveranstaltungen und Kursen außerhalb der üblichen

Öffnungszeiten kann von jeder teilnehmenden Person eine Gebühr erhoben

werden von 3,00 Euro

je halber Stunde Veranstaltungsdauer.

(2) Für das Verleihen von Filmkopien auf DVD für den nichtkommerziellen

Einsatz und für eine Dauer von maximal einer Woche wird eine Gebühr erhoben

in Höhe von 10,00 Euro.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucStadtarchiv-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucStadtarchiv-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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