(1) Bei Sonderveranstaltungen und Kursen außerhalb der üblichen
Öffnungszeiten kann von jeder teilnehmenden Person eine Gebühr erhoben
werden von 3,00 Euro
je halber Stunde Veranstaltungsdauer.
(2) Für das Verleihen von Filmkopien auf DVD für den nichtkommerziellen
Einsatz und für eine Dauer von maximal einer Woche wird eine Gebühr erhoben
in Höhe von 10,00 Euro.