Es sind zu entrichten für
MucStadtarchiv-GebuehrenS · Stadtarchiv-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 3 MucStadtarchiv-GebuehrenS – Gebühren für die Herstellung von Kopien und Reproduktionen und die Übermittlung digitaler Bilddaten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.04.2022.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucStadtarchiv-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 3 MucStadtarchiv-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“