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Zitierfest

MucStadtarchiv-GebuehrenS · Stadtarchiv-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 3 MucStadtarchiv-GebuehrenS – Gebühren für die Herstellung von Kopien und Reproduktionen und die Übermittlung digitaler Bilddaten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.04.2022.

Es sind zu entrichten für

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucStadtarchiv-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucStadtarchiv-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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