(1) Der Sportbeirat wählt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder eine*n Vorsitzende*n und deren*dessen Stellvertreter*in und eine*n Schriftführer*in und deren*dessen Stellvertretung.
(2) Die*der Vorsitzende beruft den Beirat ein und leitet seine Sitzungen.