(1) Die stimmberechtigten und beratenden Mitglieder des Sportbeirats erhalten ein Sitzungsgeld von EUR 15,--. Die*der Vorsitzende des Sportbeirats erhält eine monatliche Entschädigung von EUR 75,--. Die*der Schriftführer*in bzw. das jeweilige protokollführende Mitglied erhält doppeltes Sitzungsgeld.
(2) Den ehrenamtlichen Mitgliedern des Sportbeirats wird entsprechend der Regelung in § 18 Abs. 10 der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München in der jeweils gültigen Fassung ein Anspruch auf Entschädigung der Aufwendungen für eine entgeltliche Kinderbetreuung während der Teilnahme an den Sitzungen des Sportbeirats eingeräumt.