(1) Der Sportbeirat besteht aus 21 stimmberechtigten Mitgliedern gemäß Absatz 2 und aus den Mitgliedern mit beratender Stimme gemäß Absatz 3. Er setzt sich aus Personen unterschiedlichen Geschlechts (weiblich/männlich/divers) zusammen.
(2) Stimmberechtigte Mitglieder sind:
- 1. Die*der Vorsitzende des Kreises München im Bayerischen Landes-Sportverband;
- 2. 19 weitere Mitglieder, die vom Stadtrat auf Vorschlag berufen werden. Vorschlagsberechtigt sind:
2.1. Der Bayerische Landes-Sportverband, Kreis München, für 15 Mitglieder, davon ein*e Vertreter*in der Kreisjugendleitung der Münchener Sportjugend und 14 Personen, die der Vorstandschaft eines Münchner Sportvereins angehören müssen und nach Möglichkeit die in München am häufigsten ausgeübten Sportarten vertreten. Sportarten, die in der Regel vorrangig einem Geschlecht zugeordnet werden, sollen gleichermaßen vertreten sein. Die gewählten Personen des Vereinsvorstandes sind im Sinne des Satzes 1 der Vorstandschaft angehörig.
Von den 14 Vereinsvertreter*innen müssen zwei aus Kleinvereinen, vier aus Mittelvereinen und acht aus Großvereinen kommen. Mindestens vier der 14 stimmberechtigten Mitglieder aus dem Kreis der Vereinsvertreter*innen müssen Frauen sein.
Es wird auf eine feste Einteilung der Mindestplätze der Vereinsvertreterinnen auf die drei Vereinsgruppen verzichtet, d.h. es müssen mindestens vier Vertreterinnen, unabhängig von der Vereinsgruppen, vorgeschlagen werden. Bei Nicht-Erreichen der Frauenquote verringert sich zunächst die Anzahl der Vorschläge für die Großvereine, bei zwei fehlenden Frauen verlieren auch die Mittelvereine einen Platz. Wenn nur eine Frau vorgeschlagen wird, reduziert sich auch die Zahl der Vertreter*innen der Kleinvereine. Wenn gar keine Frau vorgeschlagen wird, reduziert sich die Zahl der Vertreter*innen der Großvereine um einen weiteren Platz.
Sollte diese Frauenquote bei den Vorschlägen nicht eingehalten werden oder werden können, bleiben die entsprechenden Plätze frei und der Bayrische Landes-Sportverband kann für diese Amtszeit entsprechend weniger als 14 Vorschläge aus dem Bereich der Vereinsvertreter*innen machen und es verringert sich die Anzahl der Stimmberechtigten aus dem Kreis der Vereinsvertreter*innen.
Wenn nachträglich der Vorschlag für eine oder mehrere Frauen zurückgezogen wird, reduziert sich das Platzkontingent für die Vereinsgruppe, für die der Vorschlag zurückgezogen wurde, um einen weiteren Platz.
Die verbleibenden Vorschläge können für Personen weiblichen, männlichen oder diversen Geschlechts ausgesprochen werden.
2.2. Der Bayerische Sport-Schützenbund Bezirk München, der Deutsche Alpenverein (Münchner Sektion), der Verein Münchner Sportjournalisten e.V., das Sportzentrum der technischen Universität München für je eine*n Vertreter*in bzw. Stellvertreter*in.
- 3. Ferner ist die*der Geschäftsführer*in der Olympiapark München GmbH stimmberechtigtes Mitglied.
(3) Mit beratender Stimme gehören dem Sportbeirat an:
- 1. Die Mitglieder des Sportausschusses des Stadtrats der Landeshauptstadt München oder deren Stellvertreter*innen;
- 2. Die*der Stadtschulrätin*rat oder deren*dessen Stellvertreter*in, die Leitung des Geschäftsbereichs Sport oder deren*dessen Stellvertreter*in;
- 3. Die Städtische Gesundheitsbehörde mit 1 Vertreter*in bzw. Stellvertreter*in;
- 4. Die Städtische Bäderverwaltung mit 1 Vertreter*in bzw. Stellvertreter*in.
(4) Fachreferent*innen und Sachverständige können beratend an den Sitzungen des Sportbeirats teilnehmen, soweit sie von der*dem Vorsitzenden eingeladen sind.