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Zitierfest

MucSoNuRL · Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München

§ 7 MucSoNuRL – Erlaubniserteilung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

(1) Die Erlaubnis wird nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt und kann unter Bedingungen und Auflagen und unter dem Vorbehalt nachträglicher Auflagen erfolgen.

(2) Durch eine aufgrund dieser Richtlinien gewährte Erlaubnis wird die Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht nach sonstigen Vorschriften vorbehaltlich des § 4 Abs. 2 dieser Richtlinien nicht berührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 MucSoNuRL nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 MucSoNuRL? Zitiere den Wortlaut.“

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