Die Erlaubnis wird schriftlich oder elektronisch im Sinne des VwZVG, auf Antrag oder von Amts wegen erteilt. Der Antrag ist auf Verlangen durch Pläne und Beschreibungen oder in sonst geeigneter Weise zu erläutern.
MucSoNuRL · Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München
§ 6 MucSoNuRL – Erlaubnisantrag
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucSoNuRL nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 6 MucSoNuRL? Zitiere den Wortlaut.“