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Zitierfest

MucSoNuRL · Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München

§ 34 MucSoNuRL – Ordnungswidrigkeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bestimmt sich nach Art. 66 BayStrWG bzw. § 23 FStrG.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 34 MucSoNuRL nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 34 MucSoNuRL? Zitiere den Wortlaut.“

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