(1) Diese Richtlinien treten am 01.01.2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsrichtlinien – SoNuRL) vom 30.06.2022 außer Kraft.
MucSoNuRL · Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München
(1) Diese Richtlinien treten am 01.01.2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsrichtlinien – SoNuRL) vom 30.06.2022 außer Kraft.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 35 MucSoNuRL nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 35 MucSoNuRL? Zitiere den Wortlaut.“