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Zitierfest

MucSoNuRL · Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München

§ 30 MucSoNuRL – Pressetermin

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

(1) Für Pressetermine zu Themen von allgemeinem öffentlichem Interesse (z.B. staatspolitischer Bildung, Umwelt, Gesundheit, Ernährung) kann eine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden. Ein Pressetermin zur Produktwerbung ist nicht zulässig.

(2) Die Erlaubnis kann grundsätzlich für alle Orte vergeben werden, an denen keine Halteverbote oder Straßensperren erforderlich sind. Der Marienplatz wird nur für städtische oder staatliche Aktionen vergeben.

(3) Die Dauer des Pressetermins ist in der Regel auf zwei Stunden begrenzt. Hinzu kommen Auf- und Abbauzeiten von jeweils bis zu einer Stunde.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 30 MucSoNuRL nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 30 MucSoNuRL? Zitiere den Wortlaut.“

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