(1) Für Foto-, Film- und Tonaufnahmen können Sondernutzungserlaubnisse erteilt werden.
(2) Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind erlaubnisfrei, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- 1. Die Foto-, Film- und Tonaufnahmen ausschließlich auf Gehwegen und in Fußgängerzonen stattfinden und der Fußverkehr dabei nicht behindert wird,
- 2. ausschließlich Handkamera, Schulterkamera, maximal eine Kamera mit Stativ, Mikrofon, Ton Angel, tragbare kleinere Handlampen und Reflektoren verwendet werden,
- 3. keine weiteren Hilfsmittel oder Aufbauten wie Kameradrohnen, Kabelverlegungen, Generatoren, Scheinwerfer, Stühle, Rollkoffer oder Ähnliches genutzt werden,
- 4. nicht mehr als 5 Personen an den Aufnahmen vor Ort beteiligt sind und
- 5. keine (Spiel-)Szenen dargestellt werden, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden (z.B. extremistische, gewaltverherrlichende oder pornographische Filmaufnahmen) oder das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung beeinträchtigen (z.B. Waffeneinsatz, Schlägereien, laute Schreie, Bedrohungssituationen).