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Zitierfest

MucSoNuRL · Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München

§ 19a MucSoNuRL – Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

(1) Für Foto-, Film- und Tonaufnahmen können Sondernutzungserlaubnisse erteilt werden.

(2) Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind erlaubnisfrei, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • 1. Die Foto-, Film- und Tonaufnahmen ausschließlich auf Gehwegen und in Fußgängerzonen stattfinden und der Fußverkehr dabei nicht behindert wird,
  • 2. ausschließlich Handkamera, Schulterkamera, maximal eine Kamera mit Stativ, Mikrofon, Ton Angel, tragbare kleinere Handlampen und Reflektoren verwendet werden,
  • 3. keine weiteren Hilfsmittel oder Aufbauten wie Kameradrohnen, Kabelverlegungen, Generatoren, Scheinwerfer, Stühle, Rollkoffer oder Ähnliches genutzt werden,
  • 4. nicht mehr als 5 Personen an den Aufnahmen vor Ort beteiligt sind und
  • 5. keine (Spiel-)Szenen dargestellt werden, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden (z.B. extremistische, gewaltverherrlichende oder pornographische Filmaufnahmen) oder das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung beeinträchtigen (z.B. Waffeneinsatz, Schlägereien, laute Schreie, Bedrohungssituationen).

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 19a MucSoNuRL nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 19a MucSoNuRL? Zitiere den Wortlaut.“

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