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Zitierfest

MucSoNuRL · Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München

§ 17 MucSoNuRL – Mobilitätskonzepte

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

(1) Unbeschadet von §§ 15 - 16 dieser Richtlinien können für im Rahmen von städtisch geförderten bzw. vom Stadtrat beschlossenen Mobilitätskonzepten aufgestellte Fahrräder bzw. andere Verkehrsmittel sowie aufgestellte Infrastruktureinrichtungen Sondernutzungserlaubnisse erteilt werden.

(2) Für sonstige Mobilitätskonzepte werden keine Sondernutzungserlaubnisse erteilt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 17 MucSoNuRL nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 17 MucSoNuRL? Zitiere den Wortlaut.“

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