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Zitierfest

MucSoNuRL · Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München

§ 12 MucSoNuRL – Erlaubnis nach bürgerlichem Recht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

Die Gewährung der Sondernutzung geschieht durch bürgerlich-rechtlichen Vertrag bei

  • a) Nutzungen, die unter der Straßenoberfläche stattfinden sowie bei
  • b) Nutzungen, die über der Straßenoberfläche Zwecken der öffentlichen Versorgung dienen (Art. 22 Abs. 2 BayStrWG), es sei denn, dass der Gemeingebrauch nicht nur für kurze Dauer beeinträchtigt wird.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 MucSoNuRL nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 MucSoNuRL? Zitiere den Wortlaut.“

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