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Zitierfest

MucSoNuRL · Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München

§ 10 MucSoNuRL – Beendigung der Sondernutzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

(1) Die Beendigung einer auf unbestimmte Zeit erlaubten Sondernutzung ist der Landeshauptstadt München vorher schriftlich anzuzeigen.

(2) Das Gleiche gilt, wenn die für einen bestimmten Zeitraum erlaubte Sondernutzung früher endet.

(3) Wird die Anzeige unterlassen, so gilt die Sondernutzung erst dann als beendet, wenn der Sondernutzer den Beendigungszeitpunkt nachgewiesen hat.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucSoNuRL nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 MucSoNuRL? Zitiere den Wortlaut.“

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